Regeln für Gastflieger

Egal ob Sie erfahrener Pilot oder Anfänger sind - Gastflieger sind bei uns immer gern gesehen!

Grundsätzliches:
Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit und mit Zustimmung eines Mitgliedes auf unserem Vereinsgelände fliegen! Es muss eine gültige Versicherung vorhanden sein und vor dem ersten Flug vorgelegt werden. Wichtig für Piloten mit 35 MHz Fernsteuerungen benutzen: Es darf nur der den Sender einschalten und fliegen, der die Frequenzklammer an das Frequenzbrett geklemmt hat!

Die Formalitäten:
Gastflieger müssen sich mit ihrer vollständigen Anschrift, benutzten Frequenz ( 2,4 GHz oder 35 MHz ) ausweisen und in ein Gastfliegerblatt eintragen!

Der Flugbetrieb:
Das Flugzeug muss natürlich in einwandfreiem technischen Zustand sein! Das Fliegen kann untersagt werden, wenn durch den Flugstil des Gastpiloten Personen gefährdet werden. Ansonsten gelten die Regeln der Satzung selbstverständlich auch für Gastflieger! Es darf nur hinter dem Zaun geflogen werden - und nie im Bereich der Zuschauer! Starts und Landungen sind bei den gerade aktiv fliegenden Piloten anzusagen.

Bitte beachten:
Alle aktiven Vereinsmitglieder genießen das Hausrecht auf dem Platz und sind somit auch weisungsbefugt, sofern die Flugsicherheit gefährdet ist (z.B. mangelhaftes Modell oder Elektronik) .

Im Übrigen wünschen wir Holm und Rippenbruch und natürlich viel Spaß beim Fliegen auf unserem Gelände!

Wir verlangen kein Startgeld!